Am 30.04. endete der Prozess am Amtsgericht Frankfurt gegen eine Blockupy-Aktivisten mit einem Freispruch. Ihm war vorgeworfen worden, sich mit einer verstärkten Baseballkappe, Arm- und Schienbeinschützer und Arbeitshandschuhen vor Polizeigewalt schützen zu wollen. Der Tatbestand der „passiven Bewaffnung“, der dem Aktivisten vorgeworfen wurde, verstößt gegen das Versammlungsgesetz. Allerdings konnte ihm nicht nachgewiesen werden, diese Gegenstände tatsächlich auch zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit eingesetzt zu haben.
Wir gratulieren recht herzlich und lassen schonmal die Korken knallen!