Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat fast 1000 Verfahren (genau: 947) gegen die eingekesselten Demonstranten der Blockupy Demonstration eingeleitet. Die Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die für die Einkesselung verantwortlichen Polizisten liegt derweil immer noch bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt.
Der mit der Anzeige BeauftragteRechtsanwalt Daniel Werner hatte diese bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingelegt und nicht, wie es eigentlich üblich gewesen wäre, bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt. Als Grund hierfür hatte er in der Vergangenheit bereits angegeben, den Verdacht der Befangenheit seitens der Frankfurter Staatsanwaltschaft ausschließen zu wollen, da diese im vorliegenden Fall gegen die eigene Polizeiführung ermitteln müsste.
Durch Akteneinsicht, welche in parallel vor dem Verwaltungsgericht laufenden Verfahren zur Einkesselung der Blockupy-Demo gewährt wurde, wird der Verdacht der Befangenheit bestärkt: Dem Abschlussbericht der Polizei ist zu entnehmen, dass gegen alle der 943 eingekesselten Demonstranten ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Daniel Werner hierzu: „Als Staatsanwaltschaft kann man nicht 943 Verfahren gegen eingekesselte Demonstranten einleiten und gleichzeitig unvoreingenommen ein Verfahren gegen die verantwortlichen Polizisten angehen. Die Entscheidung, die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt einzureichen, erscheint vor diesem Hintergrund mehr als richtig.“ Eine Rückmeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt steht derweil noch aus. Daniel Werner: „Ich gehe davon aus, dass die Gründe für die Anzeige dort umfangreich geprüft werden und dass letztlich die Argumente für ein unbefangenes Ermittlungsverfahren für die Entscheidung ausschlaggebend sein werden.“
Siehe auch http://www.jungewelt.de/2013/09-23/055.php