Antirepressions-Info #1.Mai

rote-hilfeWir dokumentieren hier eine Erklärung der Roten Hilfe Frankfurt und des EA Frankfurt zu den Ereignissen am 1.Mai gegen den in Frankfurt geplanten Naziaufmarsch. Es gibt Tipps zum Umgang mit Bußgeldbescheiden und Strafverfahren. Vor allem wurde auch ein Verteiler eingerichtet, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

Am 1. Mai 2013 konnte in Frankfurt durch ein breites Blockadekonzept die geplante NPD-Kundgebung verhindert werden. Tausende Antifaschist_innen blockierten den Ostbahnhof, die Hanauer Landstraße und die Gleise und verhinderten dadurch das Ankommen der Nazis. Bei der Auflösung der Gleisblockade ging die Polizei gewalttätig gegen die Demonstrant_innen vor und nahm mindestens 20 Personen fest. Dabei wurden viele verletzt, vier mussten ins Krankenhaus gebracht werden. Außerdem müssen hunderte Blockierer_innen, die am Kessel kontrolliert oder festgenommen wurden, in den nächsten Monaten mit Bußgeld- oder Strafverfahren rechnen.

Aber entschlossener Antifaschismus ist nicht kriminell, sondern notwendig. Egal von welcher Art der Repression die Antifaschist_innen betroffen sind, gilt es einen solidarischen Umgang zu finden. Nachdem wir gemeinsam und entschlossen die Nazis am 1. Mai blockiert haben, finden wir es wichtig, nun auch gemeinsam mit den staatlichen Konsequenzen umzugehen – sowohl politisch als auch finanziell!

Wir bitten nach wie vor alle Personen, die im Gleiskessel festgenommen oder kontrolliert wurden, Gedächtnisprotokolle zu schreiben und diese sicher zu verwahren. Solltet ihr Post von den Ordnungsbehörden – z.B. Vorladungen oder Bußgeldbescheide – bekommen, meldet euch bitte beim EA Frankfurt oder der Roten Hilfe Frankfurt.

Was tun bei einem Bußgeldverfahren?
Wir gehen nach wie vor davon aus, dass der Großteil der Blockierer_innen, die am 1. Mai kontrolliert worden sind, nicht strafrechtlich belangt wird, sondern ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen „unerlaubten Betretens von Bahngleisen“ nach der „Eisenbahnbetriebsordnung” (EBO) bevorsteht. Wenn ihr aus diesem Grund ein Anhörungsschreiben von den Ordnungsbehörden erhaltet, raten wir euch, euch nicht zu äußern. Sobald ihr einen Bußgeldbescheid erhaltet – ihr also eine “Strafe” auf Grund der Schienenblockade zahlen sollt – solltet ihr innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Wochen formlos und unbegründet Einspruch einlegen. Bei einem fristgerechten Einspruch kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, bei der der Bußgeldbescheid überprüft wird. Wir haben in Frankfurt dabei die Erfahrung gemacht, dass Bußgelder im Rahmen von Verhandlungen entweder reduziert oder die Verfahren sogar ganz eingestellt worden sind. Die Chancen für eine Einstellung schätzen wir insbesondere bei Massenverfahren, bei denen viele Menschen kollektiv Einspruch einlegen, als ziemlich hoch ein.

Was tun bei einem Strafverfahren?
Da die Polizei einigen Leuten schon am 1. Mai angekündigt hat, Strafverfahren wegen „gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr“ einzuleiten, könnte es auch zu vereinzelten strafrechtlichen Vorladungen durch die Polizei kommen. Wir raten allen, diesen Vorladungen nicht nachzukommen und keine Aussagen bei den Ermittlungsbehörden zu machen. Aussagen werden grundsätzlich gegen euch und andere verwendet. Stattdessen sollten sich alle, die eine Vorladung erhalten, bei den bekannten Antirepressionsstrukturen melden, damit wir euch solidarische Anwält_innen vermitteln können und/oder Akteneinsicht beantragt werden kann.

Tragt euch in den Newsletter ein!
Um alle Leute, die im Kessel waren, auch in den nächsten Monaten über die 1. Mai-Verfahren auf dem Laufenden zu halten, haben wir einen Newsletter eingerichtet, auf dem sich alle, die informiert werden wollen mit einer E-Mailadresse eintragen können. Sobald wir als Rechtshilfegruppen von Bußgeldbescheiden oder polizeilichen Vorladungen erfahren, geben wir diese Infos dann an euch weiter. Wir würden euch empfehlen, euch möglichst mit neuen Alias-E-Mailadressen einzutragen, mit denen ihr keine persönlichen Daten preisgeben müsst und die ihr bei Bedarf auch wieder löschen könnt.

Auf den Newsletter eintragen könnt ihr euch auf

http://lists.linksnavigator.de/cgi-bin/mailman/listinfo/1mai13rep

Rote Hilfe Ortsgruppe Frankfurt,
Ermittlungsausschuss Frankfurt
Juli 2013