Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung

Pressemitteilung der Rechtsanwaltskanzlei Hummel/Kaleck (Berlin): Polizei zahlt 500€ € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen.

Im Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund: Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss
wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt erteilt. Ca. 50 der Betroffenen, die sich im Anschluss an die Kontrolle in die am Rande Frankfurts gelegene Kleinstadt Eschborn begeben haben, um dort eine Kundgebung abzuhalten, wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und bis nach Mitternacht in den Polizeidienststellen Wiesbaden und Gießen rechtswidrig festgehalten. Angeblich sollen sie versucht haben, gegen das Aufenthaltsverbot, das nur für die Frankfurter Innenstadt galt, zu verstoßen. Auf die Beschwerde der Betroffenen hin wurde nachträglich die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung durch das Amtsgericht Gießen festgestellt.

Die Betroffenen haben daraufhin gegenüber dem Polizeipräsidium Frankfurt/Main, das für diese rechtswidrigen Maßnahmen verantwortlich gewesen ist, 500,00 EUR Schmerzensgeld gefordert. Dieses wurde ihnen nun auch bewilligt. Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin, der einige der Betroffenen vertritt, erklärt dazu:

„Die Betroffenen wurden, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben, rechtswidrig in Gewahrsam genommen und anschließend nachts in einer für sie vollkommen fremden Stadt auf die Straße gesetzt. 500,00 EUR Geldentschädigung ist daher das Mindeste, was den Betroffenen zusteht. Die Frankfurter Polizei sollte dies zum Anlass nehmen, von
rechtswidrigen Freiheitsentziehungen Abstand zu nehmen.“ Wegen des polizeilichen Vorgehens im Rahmen der „Blockupy“-Aktionstage sind noch eine ganze Reihe von Verfahren vor den Frankfurter Gerichten anhängig, unter anderem wegen der Erteilung von Aufenthaltsverboten, unzulässigen Ingewahrsamnahmen und wegen Bußgeldbescheiden, die wegen Teilnahme an angeblich verbotenen Versammlungen erlassen worden sind.