wir dokumentieren hier die Pressemitteilung der Anwaltskanzlei Kahlen:
20 Göttingerinnen und Göttinger klagen gegen umstrittenen Polizeieinsatz
in Frankfurt am Main am 01.06.2013
Göttingen, den 17.06.2013
Auch Betroffene aus Göttingen lassen das polizeiliche Vorgehen anlässlich der so genannten Blockupy-Proteste in Frankfurt/Main am 01.06.2013 juristisch aufarbeiten. Insgesamt 20 Personen aus Göttingen im Alter zwischen 21 und 56 Jahren haben heute vor verschiedenen Gerichten der Frankfurter Justiz hierzu Klage- und Antragsschriften eingereicht.
Die 20 Göttingerinnen und Göttinger befanden sich am 01.06.2013 zusammen mit mehreren 10.000 Demonstrierenden auf der Großdemonstration in Frankfurt am Main. Gegen 13.00 Uhr wurden sie zusammen mit weiteren mehr als 1.000 Demonstrierenden bisher ohne tragfähige Begründung von nicht gekennzeichneten Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten aus dem gesamten Bundesgebiet eingekesselt und bis in die späten Abendstunden festgehalten. Immer wieder fanden Übergriffe der vermummten Polizeieinheiten auf die friedlichen Demonstrierenden statt, die zu etlichen Verletzten führten. Die Übergriffe wurden durch Journalistinnen und Journalisten vielfach dokumentiert, was in der unmittelbaren Folge zu heftiger Kritik der Öffentlichkeit an dem Vorgehen der Polizei geführt hat.
Mit den am heutigen Tag eingereichten Klage- und Antragsschriften soll nun die juristische Aufarbeitung dieser polizeilichen Vorgehensweise gefördert werden. „Wir lassen die massenhaften Freiheitsentziehungen, Durchsuchungen und Identitätsfeststellungen genauso gerichtlich überprüfen wie die später zynischerweise auch noch ausgesprochenen Aufenthaltsverbote für weite Teile Frankfurts. Auch Schmerzensgeld bis zu 1.000 € haben wir von dem für den Einsatz verantwortlichen Land Hessen gefordert und werden dieses bei Nichtzahlung einklagen“ erläutert Rechtsanwalt Sven Adam die eingeleiteten Schritte. Die Klage- und Antragsschriften werden nun sowohl die Verwaltungsgerichtsbarkeit als auch verschiedene Abteilungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Frankfurt beschäftigen. „Unmittelbar am 01.06.2013 hat sich das Amtsgericht Frankfurt trotz direkt gestellter Anträge auf gerichtliche Intervention für nicht zuständig erklärt und hat damit verfassungsgerichtliche Rechtsprechung missachtet. Wir hoffen, dass die Frankfurter Justiz diesen Fehler nachträglich korrigiert und dem Versammlungsgrundrecht auch in Frankfurt wieder Geltung verschafft“ bemerkt Rechtsanwalt Rasmus Kahlen abschließend.
Für Rückfragen stehen Rechtsanwalt Sven Adam und Rechtsanwalt Rasmus Kahlen unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.